SOKA-BAU - Einsparpotential für Ihr Unternehmen!
Schutz vor SOKA-Bau ist die Innungsmitgliedschaft, aber nur für die Betriebe der Gewerke: Sanitär-, Heizung- und Klimatechnik, Elektroinstallation, Schreiner/Tischler, Metallbauer, weil es hier spezielle Tarifverträge gibt.
Wenn Sie gewerblich überwiegend Bauleistungen erbringen, also Unternehmer des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes im Sinne der Baubetriebeverordnung sind, sind Sie verpflichtet, am so genannten „Sozialkassenverfahren“ teilzunehmen und Beiträgean die Soka-Bau zu zahlen.