Vom gemeinsamen Wissenspool profitieren

 

Vom gemeinsamen Wissenspool profitieren

Jahreshauptversammlung der Glaser-Innung Koblenz

Von einer guten Geschäftslage konnte Matthias Strobl berichten, Obermeister der Glaser-Innung Koblenz. Trotz des Einbruches der Baubranche im Neubausektor gehen den Glasexperten die Aufträge erfreulicherweise nicht aus. Das meisterliche Team traf sich jetzt zur Jahreshauptversammlung im Hotel Feinheit in Halsenbach.

Die wirtschaftliche Lage des Glaserhandwerks ist von Herausforderungen geprägt, ähnlich wie bei der Baubranche insgesamt. Hintergrund ist die schleppende Bautätigkeit, da steigende Kosten und hohe Zinsen die Nachfrage im Bauhauptgewerbe dämpfen. Trotzdem: Die Koblenzer Glaser sind optimistisch. Ihre vielfältigen und ästhetisch ansprechenden Glasarbeiten sind nach wie vor gefragt, z.B. bei der Gestaltung von Innenräumen. Ob Maßanfertigungen von Duschkabinen, gläserne Raumtrenner, Türen oder Spiegel – hier kommen die Experten für den vielseitigen Werkstoff ins Spiel.

„Unsere Veranstaltung bot wieder eine sehr gute Gelegenheit für den fachlichen Austausch unter den Mitgliedern“, resümierten Matthias Strobl und Helmut Weiler, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mittelrhein. „Jeder kann vom gemeinsamen Wissenspool profitieren“.

Für Durchblick in puncto Arbeitsrecht sorgte Rechtsanwältin Silke Dittrich von der Handwerkskammer Koblenz. In ihrem Servicevortrag beleuchtete sie u.a. das Vorgehen bei unglaubwürdigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Ist ein Arbeitnehmer auffallend häufig „krank“ oder stets nur für kurze Dauer arbeitsunfähig, fällt der Beginn der Arbeitsunfähigkeit gern auf einen Arbeitstag am Anfang oder Ende einer Woche, lassen partylaunige Instagram-Einträge Zweifel aufkommen? Dann ist der Arbeitgeber nicht hilflos. Bei berechtigtem Misstrauen kann der Medizinische Dienst der Krankenkassen tätig werden. Via Begutachtung nimmt er Stellung zur Arbeitsunfähigkeit gesetzlich Versicherter. 

Dass in puncto Finanzen alles optimal abläuft, ist Aufgabe von Geschäftsführer Helmut Weiler. Er erläuterte den Haushaltsplan 2025 und die Jahresrechnung 2023, bevor beides zur Abstimmung kam. Sowohl Haushaltsplan als auch Jahresrechnung stießen auf Zustimmung und wurden einstimmig angenommen.

Schließlich informierte Helmut Weiler über das Thema Gefahrstoffverordnung. Mit einem dringenden Appell zur Rücknahme der Anforderungen an Handwerksbetriebe durch die Novellierung der Gefahrstoffverordnung hat sich die KHS Ahrweiler/ Mittelrhein/ Rhein-Lahn an zahlreiche Staatsminister, Landtags- und Bundestagsabgeordnete gewandt: „Wir kritisieren auf das Schärfste, dass nunmehr die Erkundungspflicht für Veranlasser von Bau- und Sanierungsvorhaben gestrichen wurde.“ Mit Nachdruck fordert die KHS die Politik auf, sich für eine praxisnahe und verhältnismäßige Umsetzung des Arbeitsschutzes einzusetzen, „die die besonderen Bedürfnisse und Herausforderungen von Handwerksbetrieben berücksichtigt.“

Der Hintergrund: War bisher der Auftraggeber, z.B. der Hausbesitzer oder Bauherr dafür verantwortlich, vor Beginn der Arbeiten zu prüfen, ob Gefahrstoffe im Gebäude vorhanden sind, soll jetzt laut Novellierung der Gefahrstoffverordnung vom August 2024 die Verantwortung verstärkt bei den Handwerksbetrieben liegen. Sie sollen sicherstellen, dass geprüft wird, ob Stoffe wie Asbest oder PCB im Gebäude vorhanden sind. Dies bedeutet, dass Handwerksbetriebe selbst oder durch Beauftragung eines Sachverständigen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen müssen – eine Änderung, die existenzgefährdende zusätzliche Kosten und nicht zu stemmenden Aufwand mit sich bringt. „Die jetzige Regelung ist schlichtweg nicht umsetzbar“, heißt es daher im Schreiben. Die KHS appelliert eindringlich an die Politiker, sich auf Landesebene im Bundesrat für eine Rücknahme der übermäßigen Anforderungen einzusetzen.


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